IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Maßnahmenbeschwerde des AA, vertreten durch BB, beide vertreten durch Rechtsanwalt CC, Adresse 1, **** Z, gegen die Bezirkshauptmannschaft Y als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form der Abnahme von Kennzeichentafel und Zulassungsschein am 11.05.2022 gegen 21.50 Uhr im Bereich der freiwilligen Feuerwehr... mehr lesen...