Norm: KFG 1967 §4 Abs5KFG 1967 §132 Abs2 lita3.KFGNov ArtIII
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 132 Abs 2 lit a KFG ist nicht die Genehmigung, sondern die Zulassung eines Fahrzeuges zum Verkehr vor dem Inkrafttreten des KFG (01.01.1968) für die Ausnahme von den Bestimmungen des § 4 Abs 5 über Sicherheitsgurte maßgebend. Unter "Zulassung" im Sinne dieser Bestimmung ist die erstmalige Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr zu versteh... mehr lesen...