Begründung: Die klagende Versicherungsgesellschaft (in der Folge erstklagende Partei) war Haftpflichtversicherer eines LKW, der am 16.April 1991 von einem Sachverständigen des Amtes der NÖ. Landesregierung (dem Zweitnebenintervenienten) gemäß den §§ 55 und 57 KFG überprüft wurde. Der Sachverständige stellte verschiedene Mängel fest, unter anderem auch schwere Mängel an der Bremsanlage. Für den 3.Juni 1991 wurde demnach eine neuerliche Prüfung gemäß § 57 Abs 6 KFG angeordnet. Bei ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1955 §38KFG 1955 §55
Rechtssatz: Die Bestimmungen des 6.Hauptstückes des KFG 1955 dienen mittelbar auch der Verhütung von Verkehrsunfällen (ergänzend zu 2 Ob 378/64). Schuldhafte Säumnis von Organen der Verkehrsbehörde bei Abnahme der Autokennzeichen als Amtshaftungsfall. Entscheidungstexte 1 Ob 7/67 Entscheidungstext OGH 14.09.1967 1 Ob 7/67 Veröff: JB... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1960 verschuldete Josef B. als Lenker eines Motorfahrrades einen Verkehrsunfall, bei dem Adolf S. ums Leben kam. Die Klägerin erbringt aus diesem Grund Leistungen an dessen Angehörige. Sie machte gemäß § 332 ASVG. Regreßansprüche gegen Josef B. geltend, die sich jedoch als uneinbringlich erwiesen. Sie nimmt nunmehr die Haftung der Beklagten (Republik Österreich) auf Grund des Amtshaftungsgesetzes in Anspruch, die sie darauf grundet, daß das Verkehrsamt der Polizeidirekti... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1955 §38KFG 1955 §53 ff
Rechtssatz: Die Vorschriften des 4.Abschnittes und des § 38 KFG haben nicht die Verhütung von Verkehrsunfällen zum Ziel, sondern sollen den Beteiligten bei Eintritt eines Schadensfalles den Schutz der Haftpflichtversicherung sichern. Entscheidungstexte 2 Ob 378/64 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 2 Ob 378/64 Veröff: SZ 38/28 = ZVR... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1955 §38KFG 1955 §55 Abs5VersVG §39VersVG §158c
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Behörde zum Einziehen des Kennzeichens besteht erst nach Kündigung des Versicherungsvertrages. Entscheidungstexte 5 Ob 271/64 Entscheidungstext OGH 04.02.1965 5 Ob 271/64 Veröff: EvBl 1965/337 S 520 = ZVR 1965/251 S 268 = VersR 1966,886 (mit ablehnender Besprechung von Wahle)... mehr lesen...