Rechtssatz: Der
Spruch: des Straferkenntnisses über die Tatbilder nach §§ 36 lit a, 102 Abs 4 KFG hat das Tatbestandsmerkmal "Straßen mit öffentlichem Verkehr" zu enthalten, da anderenfalls dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen ist (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...