Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 15.03.2006, Zl VK-29466-2005, wurde Herrn M. P., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 11.11.2005 um 20.20 Uhr Tatort: Innsbruck, auf der Egger-Lienz-Straße 120 (WIFI) in Fahrtrichtung Westen Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspric... mehr lesen...