Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;KFG 1967 §22 Abs6;StVO 1960 §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 StVO 1960 legt fest, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchen Einsatzsituationen Lenker "potentieller Einsatzfahrzeuge" die besonderen Warnsignale verwenden dürfen. Die Fälle, in denen die... mehr lesen...