1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 25. Juni 2019 wurden - nach Erhebung eines Einspruches des Revisionswerbers gegen die zuvor erlassene Strafverfügung - über den Revisionswerber wegen der näher konkretisierten Übertretungen 1. des § 24 Abs. 1 lit. a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 40,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Stunden), 2. des § 102 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §102 Abs2KFG 1967 §20 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ob die auf dem Armaturenbrett gut sichtbar abgestellte Blaulichtanlage als "angebracht" iSd § 20 Abs. 3 KFG 1967 zu beurteilen ist, ist eine solche des Einzelfalls. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...