Am 14. Dezember 1950 fuhr der damals im Dienste des Klägers gestandene Johann H. mit einem Lastkraftwagen, dessen Halter der Kläger war, aus Richtung St. Michael nach Leoben. In entgegengesetzter Richtung fuhr der der erstbeklagten Partei gehörige und vom Zweitbeklagten als Bediensteten der Erstbeklagten gelenkte Lastkraftwagenzug. Der aus dem Zugwagen und einem Anhänger bestehende Zug blieb im unteren Drittel des sogenannten Häuselberges, über den die Bundesstraße führt, infolge Vere... mehr lesen...