Norm: KFG 1967 §64 Abs1KFG 1967 §134
Rechtssatz: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkerberechtigung zählt zu den schwerwiegendsten Übertretungen des KFG (ZVR 1971/221). Entscheidungstexte 8 Ob 238/73 Entscheidungstext OGH 04.12.1973 8 Ob 238/73 8 Ob 212/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 212/78 Veröff: ZVR 1979... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §134
Rechtssatz: Der Staat hat ein Recht auf Überwachung des Straßenverkehrs und zwar auch auf jederzeitige Nachprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges, um dadurch den wahren Sachverhalt erforschen zu können. Entscheidungstexte 13 Os 110/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 13 Os 110/72 Veröff: EvBl 1973/150 S 327 = ZVR 1974/78 S 123 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §36KFG 1967 §37KFG 1967 §50KFG 1967 §134
Rechtssatz: War das Kraftfahrzeug (auch im Rahmen der Genfer Konvention) zum Verkehr zugelassen oder bestand der Anspruch auf Zulassung bereits, so wird durch dessen Verwendung im Straßenverkehr auch mit einem für dieses Fahrzeug nicht ausgegebenen Kennzeichen nur eine Verwaltungsübertretung nach dem § 134 KFG, nicht aber die Übertretung des Betruges verwirklicht. Entsc... mehr lesen...