Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §13 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2260/78 B 27. Juni 1980 VwSlg 10179 A/1980 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zur Deutung eines gestellten Anbringens gem § 13 AVG; die Behörde handelt objektiv rechtswidrig, wenn sie einen Antrag auf "Wiederausfolgung des Führerscheines als einen solchen auf "Wiedererteilung der Lenkerberechtigung" wertet. ... mehr lesen...