IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) erkennt durch Dr. Klaus Vazulka als Einzelrichter über die Beschwerde der A in ***, gegen den Bescheid des Amts der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 2019, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 106 Abs. 14 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche ... mehr lesen...