Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 24.10.2007, Zl. 300-4433-2007, wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am 17.4.2007 in Nickelsdorf, Grenzkontrollstelle (auf der Einreisespur) bei seinen drei Kindern unter 14 Jahren, welche kleiner als 150 cm waren, keine der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet und damit in allen drei Fällen gegen § 106 Abs. 5 Z 2 KFG verstoßen. Über den Berufungswerber wurden dafür gem... mehr lesen...