IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde der AA, **** Z, vertreten durch BB, **** Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 25.01.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung gemäß §103 Abs 2 Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Stemmer über die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, ***** Z, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 06.10.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides wird dabei in der Weise konkretisiert, dass die übertr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Lehne über die Beschwerde des Herrn AA, D-Z, vertreten durch BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 19.11.2018, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach dem KFG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemä... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Ines Kroker über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 04.08.2015, Zl VK-****-2014 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insofern stattgegeben, als die von der Bezirkshauptmannschaft X verhängte Geldstrafe von Euro 220,00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 93 Stunden) au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.03.2017 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz;19/05 Menschenrechte;
Norm: KFG 1967 §103 Abs2MRK Art6
Rechtssatz: Der EGMR betonte in seinen Entscheidungen, dass die bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbezichtigung darstellt. Er wies daraufhin, dass die Beurteilung der Frage, ob ein faires Verfahren im Sinne des Art 6 EMRK v... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Peter Christ über die Beschwerde von Herrn A., Adresse, B., vertreten durch die Anwaltskanzlei Name, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft C. vom 23.9.2014, ***, folgenden BESCHLUSS gefasst: 1. Gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl I 33/2013 idF BGBl I 122/2013, wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25... mehr lesen...