IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Beschwerde des Herrn AB AA, AD, D-AC, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AF AE, AG, 5020 Salzburg, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 18.01.2017, Zahl 30206-369/65859-2015.1, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird hinsichtlich des Spruchpunktes 1. als unbegründet ab-gewiesen. Dieser Spruchpunkt wird mit der Maßgabe bestätig... mehr lesen...