Entscheidungsgründe: Der Beklagte fuhr am 21.11.1988 mit seinem PKW von München in Richtung Schweiz. Da die Fahrbahn schneebedeckt war, kaufte er in München Schneeketten und ließ sie an den Hinterrädern seines Fahrzeuges montieren. Der Monteur sagte ihm, er könne damit bis in die Schweiz fahren. Der Beklagte hatte noch nie Schneeketten aufgezogen, er war auch zur Demontage nicht imstande. Er fuhr Richtung Bregenz, hielt die vom Monteur empfohlene Geschwindigkeit von 50 bis 60 km... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §102 Abs9
Rechtssatz: Ein auf einer Schneefahrbahn fahrender Kraftfahrzeuglenker ist nicht verpflichtet, vor einem Straßentunnel auch wenn dieser 6,7 Kilometer lang ist, die Ketten abzumontieren. Entscheidungstexte 2 Ob 54/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 2 Ob 54/92 Veröff: ZVR 1993/120 S 272 12 Os 58/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbCodice civile Art2054 Abs2KFG §102 Abs9StVO §20 Abs1StVO §60 Abs1
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1, wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Überhöhter Geschwindigkeit fahrender und auf Warnzeichen nicht reagierender Kraftfahrzeug - Lenker gegen einen die ganze Straße blockierenden Lastkraftwagenzug fährt, der hängengeblieben ist, weil der Lenker nur eine Schneekette angelegt hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...