Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. September 1990 auf Entlassung seines Sohnes (in der Folge als Schüler bezeichnet) aus der Sonderschule abgelehnt. In der Begründung: dieses Bescheides nahm die belangte Behörde auf Grund der vom Bezirksschulrat als Behörde erster Instanz eingeholten Gutachten jener Allgemeinen Sonderschule, die der Schüler besuchte, eines schulpsychologischen Gutachtens,... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8a Abs1;SchPflG 1985 §8a Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100154.X01 Im RIS seit 20.01.1992 mehr lesen...