Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist unter den in Österreich zugelassenen Netzbetreibern für Mobiltelefone jene mit der größten Kundenanzahl. Den Teilnehmerverträgen hinsichtlich der beiden von der Beklagten betriebenen Mobilfunknetze werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m***** AG für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen" ("AGB M*****") zugrunde gelegt. Die Beklagte bietet zusätzlich ein "Loyalitätsprogramm"... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1966 stießen auf der P.-Bundesstraße ein vom Kläger und ein von Helmut W. gelenkter PKW. zusammen. Hiebei wurden beide Fahrzeuge beschädigt und der Kläger schwer verletzt. Der Kläger macht gegen den Beklagten als Halter des von Helmut W. gelenkten Wagens Schadenersatzansprüche in der Höhe von 24.501 S s. A. zur ungeteilten Hand mit dem zu 18 Cg ... des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz abgesondert durch einen Vergleich verpflichteten Helmut W. geltend. Der... mehr lesen...