Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der am 4. 10. 2006 angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 599816-0001 bis 599816-0010, die ein Küchenmesser („Universalmesser") in zehn verschiedenen Ausführungsvarianten schützen. Unter anderem ist das Universalmesser in einer Ausführung mit zwei Schliffen an der Ober- und Unterseite (Abbildung 1 im Anhang) geschützt. Dieses Messer ist Teil eines aus insgesamt elf verschiedenen Messern bestehenden Sets, das die Klägerin unter der Bez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erbrachte ab 1973 aufgrund jährlicher Vertragsabschlüsse technische Beratungsleistungen für die Firma Carlo T***** S.p.a. in Italien. Im für das Jahr 1983 abgeschlossenen Vertrag wurde hiefür ein Pauschalhonorar von 1,8 Mill. S zahlbar in Monatsraten a S 150.000 vereinbart. Da die Fa. T***** längere Zahlungsziele (10 Monate) in Anspruch nahm, erfolgte die Finanzierung der Klägerin durch die Volksbank Kapfenberg. Da diese Bank einer Betriebsprüfung u... mehr lesen...