Entscheidungsgründe: Am 23. Oktober 1979 beauftragte die beklagte GmbH durch ihren geschäftsführenden Gesellschafter Anton G*** den Kläger mündlich mit der Erstellung der statischen Pläne für eine 5-feldige Halle mit Büro- und Sozialtrakt. Der Kläger verfaßte daraufhin (ua) drei Hauptpläne (Beilagen I bis III), den Fundamentplan Nr. 2507/83 A (Beilage IV) sowie eine Anzahl von Zwischenplänen. Alle diese Pläne waren für den ersten Bauabschnitt bestimmt. Zum damaligen Zeitpunkt war ... mehr lesen...