I. 1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse führte im März 1998 bei der Beschwerdeführerin zu hg. Zl. 2001/08/0204 (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin) und der Beschwerdeführerin zu hg. Zl. 2001/08/0205 (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) eine Beitragsprüfung durch. 1.1. Wegen der im Zuge dieser Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse mit Bescheid vom 14. Februar 2001 die Erstbeschwerdeführerin, für die in der Beit... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §8;HKG 1946 §29 Abs5;HKG 1946 §29 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0205 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0060 E 25. September 1990 RS 2(Hier: "Wertpapierdienstleister") Stammrechtssatz Die Mitgliedschaft des Arbeitgebers zur Kammer der gewerb... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 30. November 1988 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG, für die in der angeschlossenen Beitragsrechnung namentlich angeführten Versicherten und näher bezeichneten Zeiträume allgemeine Beiträge in der Höhe von S 1.657,50 zu entrichten. In der Begründung: wurde unter Wiedergabe der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, anläßlich einer Beitragsprüfung sei fest... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §8;HKG 1946 §29 Abs5;HKG 1946 §29 Abs6;
Rechtssatz: Die Mitgliedschaft des Arbeitgebers zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft bzw deren Fachgruppen und Fachverbände tritt ipso iure mit dem Erwerb einer entsprechenden Gewerbeberechtigung ein (Hinweis Floretta-Staßer, Kommentar zum ArbVG, S 67 ff und Cerny, ArbVG S 8 ff). ... mehr lesen...