Entscheidungen zu § artikel1zu1 GenRevG 1997

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2002/1/31 6Ob313/01z

Begründung: Die Antragsgegnerin ist eine in Vorarlberg ansässige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Die Haftung der Genossenschaft ist auf den Geschäftsanteil (350 S) und das Einfache dieses Betrages beschränkt. Der Zweck der Genossenschaft, der neben Landwirten auch Sennereigenossenschaften, Agrargemeinschaften und Alpinteressentschaften angehören, besteht in der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder vor allem durch Verarbeiten und Verwerten landwirtschaftlicher Produkte,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.01.2002

RS OGH 2002/1/31 6Ob313/01z

Norm: AktG §118GenRevG 1997 §1 ff
Rechtssatz: Im Genossenschaftsrecht besteht kein Minderheitsrecht auf Bestellung eines Sonderprüfers; die Bestimmung des §118 Abs2 AktG ist mangels planwidriger Regelungslücke nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 313/01z Entscheidungstext OGH 31.01.2002 6 Ob 313/01z Veröff: SZ 2002/17 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.2002

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