Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Schulerhalter des XXXX Konservatoriums des Herrn XXXX . Am 19.9.2018 stellte er den Antrag, näher bezeichneten Lehrkräften des XXXX Konservatoriums "für den Nachweis für die Kenntnisse der deutschen Sprache Nachsicht zu erteilen". 2. Mit Bescheid vom 21.09.2018, Zl. 600.904520/0172-RPS/2018, wies der Stadtschulrat für Wien (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag ab und begründete dies im Wesentlichen damit, ... mehr lesen...