Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am 30. Juni 2014 beantragte die Beschwerdeführerin, eine gesetzlich anerkannte Reli-gionsgesellschaft, die konfessionelle Privatschule XXXX , Schulstandort in XXXX Wien, XXXX , für das Schuljahr 2013/2014 gemäß § 18 Abs. 5 PrivSchG im Nachhinein zu subventionieren. 2. Mit Bescheid vom 18. Juli 2014, Zl. 100.309/0010-kanz0/2014, wies der (damalige) Stadtschulrat für Wien den Subventionsantrag gemäß "§§ 17 ff" PrivSchG ab. 3. I... mehr lesen...