Der Beschwerdeführer steht als Schuldirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist (seit 1995) Leiter der Handelsakademie und Handelsschule (im Folgenden: HAK/HAS) und auf Grund seiner zum 1. September 2005 vorgenommenen ausdrücklichen Betrauung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt auch Leiter der Höheren Technischen Lehranstalt für Informationstechnologie (HTL), beide in D. Beide Schulen sind Privatschulen, deren Erhalter die Stadt D ist. Am 3. April 2006 begeh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §210 idF 1988/148;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;PrivSchG 1962 §18 Abs1 idF 1972/290;PrivSchG 1962 §21 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen einer (schlüssigen) Betrauung mit der Leitung einer Unterrichtsanstalt, an der eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht geführt wird... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 13. Juli 1989 beantragte die beschwerdeführende Partei (unter der Bezeichnung "Caritas der Diözese Innsbruck") beim Landesschulrat für Tirol die Anerkennung der Honorierung der Praxisanleiter für Studierende der Sozialakademie der Caritas als Lehrerpersonalaufwand. Zur Begründung: dieses Antrages wurde ausgeführt, nach Einführung der sechssemstrigen Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit hätten die Studierenden im dritten oder vierten Semester ein Praxissemester zu... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §17 Abs1;PrivSchG 1962 §18 Abs1;PrivSchG 1962 §19 Abs1;
Rechtssatz: Der "Personalaufwand" iSd § 17 Abs 1 PrivSchG umfaßt nur Ausgaben für Personen, die ihre Lehrertätigkeit für die Privatschule in einem Dienstverhältnis (entweder zum Rechtsträger der Schule oder zu der nach § 19 Abs 1 legcit zuweisenden Gebietskörperschaft) erbringen. European ... mehr lesen...