I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...