Begründung: 1.1.1. Unter Berufung auf §85 Abs1 FinStrG erließ der Vorstand des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 29. April 1982 zur Straflisten-Nr. 59/82 gegen M B M eine mit folgender
Begründung: versehene schriftliche Festnahmeanordnung: "Es besteht der Verdacht, daß Sie im Bereiche dieses Finanzamtes mit Wissen und Willen, also vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich du... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VGNov 1975B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8FinStrG §54 Abs1FinStrG §85 Abs1FinStrG §85 Abs3FinStrG §91PersFrSchG §4VfGG §88
Rechtssatz: StGG Art8; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Festnahme aufgrund einer schriftlichen Festnahmeanordnung gemäß §85 Abs1 Finanzstrafgesetz - nicht unmittelbar als Ausüb... mehr lesen...