Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Strafverfügung vom 7. März 1983 verhängte das Zollamt Wien über die Bf. wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß §35 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) eine Geldstrafe und eine Ersatzarreststrafe. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Einspruch, ohne darin einen Antrag auf Entscheidung durch einen Spruchsenat zu stellen. Daraufhin leitete das Zollamt das ordentliche Finanzstrafverfahren ein und erkannte durch den Beamten Dr. V mit Bescheid v... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: MRK Art5MRK Art6 Abs1 / StrafrechtMRK österr Vorbehalt zu Art6MRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktFinStrG §57 Abs3FinStrG §58 Abs2FinStrG §62FinStrG §62 Abs2FinStrG §65FinStrG §66FinStrG §67 Abs3FinStrG §125 Abs2FinStrG §125 Abs3FinStrG §127 Abs2FinStrG §144FinStrG §145FinStrG §160 Abs1FinStrG §164
Rechtssatz: FinStrG; das FinStrG genügt den Organisat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erk. des Spruchsenats beim Finanzamt Linz (Senat II) als Organ des Finanzamtes Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Feber 1982, Z 186/1981, wurde A W des Finanzvergehens nach §33 Abs1 FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958, schuldig gesprochen und hiefür gemäß §33 Abs5 FinStrG zu einer Geldstrafe in der Höhe von 30000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen, und gemäß §185 FinStrG zum Ersatz der Verfahren... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabFinStrG §58 Abs2FinStrG §65 Abs1 litaFinStrG §140 Abs4FinStrG §150 Abs3FinStrG §164
Rechtssatz: FinStrG; zur Einbringungsstelle eines Rechtsmittels gemäß §150 Abs3; Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer verfahrensrechtlich zulässigen ... mehr lesen...