Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid vom 27. April 1998 hat der Spruchsenat beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf den nunmehrigen Beschwerdeführer nach §49 Abs1 lita Finanzstrafgesetz (im Folgenden: FinStrG) für schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes für Körperschaften als Geschäftsführer der M-GmbH in Wien vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind - konkret handelte es sic... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienFinStrG §49StGB §34 Abs2VStG §19
Leitsatz: Keine Verletzung des Rechts auf eine Entscheidung in angemessener
Zeit durch Abweisung des Antrags auf Einstellung des
Finanzstrafverfahrens betreffend eine Finanzordnungswidrigkeit
infolge überlanger Verfahrensdauer; kein Anspruch auf
Verfahrenseinstellung; Feststellung der überlangen... mehr lesen...