Norm: FinStrG §1FinStrG §33FinStrG §34FinStrG §35FinStrG §36FinStrG §37FinStrG §38FinStrG §39FinStrG §40FinStrG §41FinStrG §42FinStrG §43FinStrG §44FinStrG §45FinStrG §46FinStrG §47FinStrG §48FinStrG §49FinStrG §50FinStrG §51FinStrG §52
Rechtssatz: Die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten sind als Finanzvergehen zu bezeichnen (§ 1 FinStrG). Entscheidungstexte 15 Os 130/96 ... mehr lesen...
Gründe: Der selbständige Handelsvertreter Gerhard A wurde des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, vom 1.April 1978 bis April 1980 in Wien durch die Unterlassung der Abgabe entsprechender Steuererklärungen vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben infolge Unter... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33FinStrG §49
Rechtssatz: Die verschuldete Überschreitung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung hat fakultiv die Berechnung eines Verspätungszuschlags gemäß § 135 BAO (nicht eines Säumniszuschlags nach §§ 217 ff BAO) zur Folge. Darüber hinaus ist die verspätete Erfüllung einer Abgabenschuldigkeit nur bei den vom Abgabenpflichtigen selbst zu berechnenden Abgaben, bei den Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und bei den Vorau... mehr lesen...
Norm: FinStrG §49
Rechtssatz: Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 48 FinStrG haben nur den Umstand gemeinsam, daß noch keine Abgabenverkürzung eingetreten sein darf. Entscheidungstexte 12 Os 98/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 12 Os 98/73 Veröff: EvBl 1974/115 S 243 = SSt 44/36 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...