Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG und der teils vollendeten, teils versuchten Monopolhehlerei nach §§ 46 Abs 1 lit b, 13 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera b,, 38 Absatz eins, Litera a,, 13 FinSt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Horst K***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 3, 38 Abs 1 lit a FinStrG, des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a 1. Deliktsfall, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG sowie des teils vollendeten, teils versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 44 Abs 1 lit b und 13 FinStrG sowie Katharina H***** der Finanzver... mehr lesen...