Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 9. November 2009, GZ 29 Hv 90/09z-40, wurde Erich T***** - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung - (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt und „nach § 38 Abs 1 FinStrG zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 10 (zehn) Monaten“ verurteilt. Danach hat er vom 30. April 2006 bis 30. April 2008 im Bereich des Finanzamts Kufstein... mehr lesen...
Norm: FinStrG §1FinStrG §33FinStrG §34FinStrG §35FinStrG §36FinStrG §37FinStrG §38FinStrG §39FinStrG §40FinStrG §41FinStrG §42FinStrG §43FinStrG §44FinStrG §45FinStrG §46FinStrG §47FinStrG §48FinStrG §49FinStrG §50FinStrG §51FinStrG §52
Rechtssatz: Die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten sind als Finanzvergehen zu bezeichnen (§ 1 FinStrG). Entscheidungstexte 15 Os 130/96 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §41
Rechtssatz: Verwaltungsbehördliche Vorstrafen wegen Finanzvergehen bleiben gemäß § 41 Abs 1 FinStrG (auch) im gerichtlichen Finanzstrafverfahren sogar rückfallsbegründend, mögen sie auch seit der FinStrGNov 1985 nicht mehr als gerichtlicher Kompetenzgrund in Betracht kommen. Umso mehr sind solche verwaltungsbehördlichen Vorstrafen im Rahmen der Strafbemessung als erschwerend zu werten. Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dietrich B*** des - durch das im Tenor beschriebene Tatverhalten begangenen - Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Er bekämpft dieses Urteil mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie mit Berufung. Rechtliche Beurteilung Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde hat sich der Oberste Gerichtshof davon überzeugt, daß das Gese... mehr lesen...
Norm: FinStrG §41FinStrG §53 Abs1 lita. FinStrG §186
Rechtssatz: Mit der Tilgung finanzstrafbehördlicher Bestrafungen erlöschen auch deren die gerichtliche Strafbarkeit eines Finanzvergehens nach § 53 Abs 1 lit a (in Verbindung mit § 41) FinStrG begründende Folgen; für diese Beurteilung maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt der Entscheidung (hier: der Fällung des zu überprüfenden Urteils). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Gerhard F*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt (und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt). Darnach hat er in der Zeit von September 1972 bis August 1976 in Zell am See, Bensberg, Krekel und andernorts im Rückfall (§ 39 StGB) dadurch, daß er für seine am 1.Juli 1965 geborene außereheliche Tochter Sonja Elfriede B*** keine Unterhaltszahlung... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Steyr erhob am 31.Mai 1985 gegen die am 13. Juni 1940 geborene Betriebsberaterin Hannelore G*** Anklage wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs. 2 lit a FinStrG, weil sie in den Jahren 1983 und 1984 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen iS des § 21 Umsatzsteuergesetz 1972 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 73.639 S (laut der späteren Modifikation: 43.566 S [S 99 ... mehr lesen...
Norm: AVG §68FinStrG §41FinStrG §53 Abs1 lita
Rechtssatz: Der Begriff des absolut nichtigen Verwaltungsbescheides hat für die österreichische Rechtsordnung grundsätzlich keine Bedeutung, denn die bestehende Gesetzeslage ermöglicht - von Fällen, in denen anderes ausdrücklich bestimmt ist, abgesehen - nur die Vernichtung von Bescheiden, die an bestimmten, besonders schweren Mängeln leiden, durch ausdrückliche Nichtigerklärung. Solange eine solche... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den 27-jährigen Manfred A des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2, Abs. 2, zweiter Fall SuchtgiftG. (Fakten: I, 1 bis 4 und II) und des teilweise damit in Idealkonkurrenz verwirklichten Finanzvergehens der Abgabenhehlerei (im Rückfall: § 41 FinStrG.) nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig (III). Es verhängte über ihn nach dem zweiten Strafsatz des § 16 Abs. 2 SuchtgiftG. eine Freiheitsstrafe sowie gesondert nach § 37 Abs. 2 FinStrG. eine Gel... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §41
Rechtssatz: Vorstrafen, die im Verhältnis des § 21 Abs 3 FinStrG stehen, gelten als eine einzige. Entscheidungstexte 10 Os 24/84 Entscheidungstext OGH 03.02.1984 10 Os 24/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0085984 Dokumentnummer JJR_198402... mehr lesen...
Norm: FinStrG §41StGB §39TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Getilgte Vorstrafen können nie rückfallsbegründend sein. Entscheidungstexte 12 Os 13/76 Entscheidungstext OGH 19.12.1977 12 Os 13/76 Veröff: EvBl 1978/201 S 611 10 Os 172/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 10 Os 172/86 Beisatz: Und zwar auch dann nicht, wenn sie er... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19FinStrG §41TilgG §7
Rechtssatz: Bezahlung des Wertersatzes nicht rückfallbegründend im Sinne des § 41 FinStrG. Entscheidungstexte 13 Os 8/72 Entscheidungstext OGH 03.02.1972 13 Os 8/72 Beisatz: Als "gestraft" im Sinne des § 41 FinStrG ist anzusehen, wer eine Geldstrafe wenigstens teilweise bezahlt oder eine Freiheitsstrafe wenigstens teilweise verbüßt hat. ... mehr lesen...