Entscheidungsgründe: I. 1. Das Finanzamt Freistadt erließ an den Bf. (welcher einen als "Automatenservice" bezeichneten Gewerbebetrieb führt) im Kalenderjahr 1974 seinen Abgabenerklärungen im wesentlichen entsprechende Bescheide über die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, in denen die Einkommensteuer sowie die Gewerbesteuer jeweils mit "0" S und die Umsatzsteuer mit 6466 S festgesetzt wurden. Im August 1976 fand beim Bf. eine Betriebsprüfung statt, aufgrund welcher der Prüfer ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: StGG Art5FinStrG §8FinStrG §34
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; Annahme der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß §34; Übernahme des Sachverhaltes aus rechtskräftigen Abgabenvorschreibungen ohne eigenständige Prüfung; Verletzung des Eigentumsrechtes aus den im Erk. VfSlg. 8111/1977 dargelegten Gründen Entscheidungstexte ... mehr lesen...