Entscheidungen zu § artikel1zu34 Abs. 2 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/9/14 12Os32/00

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz B***** - im dritten Rechtsgang - von der Anklage, er habe von 1990 bis 1994 in Schärding vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Steuererklärungen eine Abgabenverkürzung (jeweils zusammengefasst) an Umsatzsteuer 786.862 S, an Einkommenssteuer 1,115.879 S und an Gewerbesteuer 387.704 S bewirkt, gemäß § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit der Gerichte frei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.2000

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