Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Geschäftsfrau Serafine A und die Angestellte Hermine B des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, Abs. 3 lit. a und b, 13 Abs. 1 und 11 FinStrG schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben die Geschwister Serafine A als geschäftsführende Gesellschafterin und Hermine B als Prokuristin (und Kommanditistin) der Weingroßhandlung Serafin... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs3
Rechtssatz: Die Ablaufshemmung der Verjährungsfrist verlangt keinen Fortsetzungszusammenhang im Rechtssinn mit der nachfolgenden Deliktshandlung. Entscheidungstexte 11 Os 124/78 Entscheidungstext OGH 12.12.1978 11 Os 124/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0086473 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §31 Abs3
Rechtssatz: Andere mit Strafe bedrohte Handlungen als Finanzvergehen vermögen den Ablauf der Verjährungsfrist für ein Finanzvergehen in keinem Fall zu beeinträchtigen. Entscheidungstexte 13 Os 176/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 13 Os 176/75 Veröff: EvBl 1976/260 S 582 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...