Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 litd;FinStrG §162 Abs1 litd;FinStrG §162 Abs2;FinStrG §23 Abs5;StGB §38;StPO 1975 §260;StPO 1975 §283 Abs2;StPO 1975 §400 Abs2;
Rechtssatz: Der unabhängige Finanzsenat führt aus, eine Vorhaft werde erst im Vollzug berücksichtigt und wirke sich erst dabei in der Rechtssphäre des Bestraften aus. Allei... mehr lesen...