Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbFinStrG §197
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durch Organe des Finanzamtes aufgrund richterlicher Anordnung - Gerichtsakt; Zulässigkeit einer Beschwerde nur bei Überschreiten der Ermächtigung; hier keine derartige Behauptung; Zurückweisung ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Raiffeisenverband Salzburg reg. Genossenschaft mbH beantragte mit seiner auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 9. Dezember 1985 dadurch, daß finanzbehördliche Organe die genossenschaftlichen Geschäftsräume in Sbg., ..., durchsuchten und dabei Unterlagen beschlagnahmten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...