In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides folgenden Spruch: gefasst (Fettdruck im Original): "I. Der Berufung der (Zweitbeschwerdeführerin) wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Erstsenates in seinem Strafausspruch hinsichtlich der (Zweitbeschwerdeführerin) dahingehend abgeändert, dass die über sie nach § 35 Abs. 4 FinStrG verhängte Geldstrafe auf EUR 2.... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer lief zu 18 Vr 367/90 des Landesgerichtes Feldkirch ein Strafverfahren wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrFG (betreffend geschmuggelte Diamanten). Dem Protokoll über die am 25. Jänner 1993 abgeführte Hauptverhandlung ist zu entnehmen, daß sich der Beschwerdeführer iS der Anklageschrift für schuldig bekannte, wobei er u.a. folgendes aussagte: "... daß die Diamanten nicht verzollt waren, sonder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §19 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Ausmittlung der Anteile des Wertersatzes nach § 19 Abs 4 FinStrG handelt es sich um die Lösung einer Ermessensfrage. Schlagworte Ermessen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160282.X01 ... mehr lesen...