Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. wies mit Bescheid vom 25. August 1978 die vom Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems vom 5. November 1975 erhobene (Administrativ)-Beschwerde ab, mit dem die Wiederaufnahme des gegen ihn am 24. September 1974 wegen Verdachtes der fahrlässig begangenen Finanzordnungswidrigkeit nach §48 Abs1 lita FinStrG eingeleiteten und am 16. Mai 1975 mit Erkenntnis eingestellten Finanzstrafverfahrens verfügt worden... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätFinStrG-Nov 1975 ArtVII §2 und §3 Abs1FinStrG §165 Abs1 idF der FinStrG-Nov 1975
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §165 Abs1 litb idF Finanzstrafgesetz-Nov. 1975; bei Entscheidung über die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens hinsichtlich des Tatbestandsmerkmales der "Voraussichtlichkeit" keine Präjudizialität ... mehr lesen...