Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.November 1946 geborene deutsche Staatsangehörige Peter A und die türkischen Staatsangehörigen Sarban (richtig: Saban - vgl. S. 47, 215/I) D, geboren am 15.Februar 1959, Mehmet B, geboren am 10.Oktober 1947, und Erdogan C, geboren am 15.Jänner 1950, des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG., § 15 StGB sowie des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1, 38 Abs 1 (zu ergänzen: lit b) FinSt... mehr lesen...