Norm: DSt 1872 §54 Abs4
Rechtssatz: Im Ausspruch derselben Geldbuße ungeachtet des Wegfalles eines weiteren Disziplinarvergehens kann kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 54 Abs 4 DSt erblickt werden. Entscheidungstexte Bkd 98/90 Entscheidungstext OGH 10.06.1991 Bkd 98/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...