Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 3. Juni 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen "1. der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er in der Exekutionssache der betreibenden Partei Dr. (W N) gegen (I W) anläßlich des Vollzuges einer Fahrnisexekution am 30.4.1982 den Rechtsbehelf des ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art7RAO §10 Abs2DSt 1872 §25 Abs2DSt 1990 §28 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
durch Disziplinarerkenntnis der OBDK; ausreichend konkretisierter
disziplinärer Vorwurf; keine Geltung des Grundsatzes der festen
Geschäftsverteilung für den Disziplinarrat oder die OBDK; keine
Präjudizierung des D... mehr lesen...