Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. ist Rechstanwalt. Sie hatte den Kanzleisitz in Mödling. Mit rechtskräftigem Beschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. vom 8. August 1979 wurde der Bf. gemäß §17 des Disziplinarstatutes, RGBl. 40/1872, (DSt.) als "Maßregel der Vorsicht" die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bis zur rechtskräftigen Beendigung zweier gegen sie beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängiger Strafverfahren eingestellt. Der Auss... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationAVG §8AVG §37AVG §56DSt 1872 §17EGVG ArtII Abs2 Z27RAO §28 lithRAO §34 Abs3
Rechtssatz: Rechtsanwaltsordnung; Parteistellung des suspendierten Anwalts bei Bestellung seines mittlerweiligen Stellvertreters; Grundsatz des Parteiengehörs auch im Verfahren vor dem Kammerausschuß beachtlich; Willkür durch völlige Mi... mehr lesen...