Entscheidungsgründe: Der am 15. Jänner 1925 geborene Kläger war bis Ende Februar 1988 Dienstnehmer der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Wien. Erstmals mit Telegramm vom 31. August 1988 beantragte er bei der beklagten Partei die Gewährung der Alterspension. Mit Bescheid vom 13. Jänner 1989 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 250 ASVG iVm § 253 b ASVG mit einem Pensionsbeginn gemäß § 86 ... mehr lesen...