Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 7. 9. 2007 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 16. 4. 1952 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, dass er nicht invalid sei. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß. Er leide an schwerer Linkshypertrophie und Relaxationsstörung sowie Major Depression und Hypertonie. Infolge täglicher Schwindelanfälle und Müdigkeit sei er nicht mehr in... mehr lesen...