Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.03.2020 Norm: Art 8 EGRCArt 4 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV)Art 8 EMRKArt 13 EMRKArt. 50 B-VG§1 DSG§3 OöADIG
Rechtssatz: * Die DS-GV dient lediglich dem Schutz personenbezogener Daten von natürlichen, nicht aber auch von juristischen Personen; sie ist daher nicht auf Fälle wie den vorliegenden, in dem eine Auskunft über Kosten bzw. Einnahmen der Gemeinde im Zusamme... mehr lesen...