Begründung: Die Klägerin bezog von der beklagten Partei für ihre am 8. 9. 2000 geborene Tochter Katharina für den Zeitraum vom 1. 1. 2002 bis 31. 12. 2002 Karenzgeld in Höhe von 5.303,45 EUR sowie einen Zuschlag zum Karenzgeld in Höhe von 354,05 EUR. Sie ist Hauptschullehrerin und hatte für das Schuljahr 2001/02 eine Lehrverpflichtung von 11 Wochenstunden und für das Schuljahr 2002/03 eine von 12 Wochenstunden. Für ihre Tätigkeit als Hauptschullehrerin bezog sie vom Land Oberöster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Mutter des am 29. 3. 2001 geborenen Thomas W*****. Aufgrund ihres Antrags erhielt sie im Jahr 2001 Karenzgeld für den Zeitraum vom 22. 6. 2001 bis 9. 9. 2001 in Höhe von 13,67 EUR pro Tag, Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung für den Zeitraum vom 10. 9. 2001 bis 31. 12. 2001 in Höhe von 6,84 EUR pro Tag und Karenzgeld für den Zeitraum vom 1. 1. 2002 bis 29. 9. 2003 in Höhe von 14,53 EUR pro Tag zuerkannt und ausbezahlt. Mit Unterfertigung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog von der Beklagten anlässlich der Geburt ihres Sohnes Benjamin am 3. Dezember 2000 jeweils für den Zeitraum 1. 1. 2002 bis 31. 12. 2002 Karenzgeld in Höhe von 5.503,45 EUR sowie einen Zuschuss zum Karenzgeld in Höhe von 2.211,90 EUR. Der Ehegatte der Klägerin, Konrad P*****, wurde 2001 von seinem Arbeitgeber gekündigt und bezog zu Beginn des Jahres 2002 Arbeitslosenunterstützung. Er war in der Folge noch kurzfristig als Dienstnehmer für einen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger anlässlich der Geburt seiner Tochter Laura am 3. 8. 2002 für den Zeitraum vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2003 Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 5.303,45 EUR sowie einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld von 2.211,90 EUR. Mit Bescheid vom 15. 11. 2007 widerrief die beklagte Partei die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes und des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für den Zeitraum vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2003 und verpflich... mehr lesen...