1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) aufgrund eines vom LVwG als Säumnisbeschwerde gewerteten Devolutionsantrages der Revisionswerberin den Vorlageantrag der Revisionswerberin gegen die Beschwerdevorentscheidung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Bad Aussee vom 3. Juni 2020, mit welcher die als „Beschwerde“ bezeichnete Berufung der Revisionswerberin gegen den Abrechnungsbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Bad Aussee v... mehr lesen...