Entscheidungsgründe: I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Der Österreichische Gemeindebund stellt den auf Art138a Abs1 B-VG gestützten Antrag, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, dass der Bund gegenüber dem Österreichischen Gemeindebund ? die aus Art1 Abs1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl I Nr 35/1999, folgenden Verpflichtungen... mehr lesen...
Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art138a Abs1BVG über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes Art1, Art2Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl I 35/1999 Art1, Art4, Art6EisenbahnkreuzungsV 2012 (EisbKrV) §1 ffEisenbahnG 1957 §48 Abs2, §49
Leitsatz: Feststellung der ... mehr lesen...