Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerden des xxx, xxx, xxx, der xxx, xxx, xxx, des xxx, xxx, xxx sowie der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisters xxx vom 02.12.2021, Zahl: xxx, mit dem eine Baubewilligung erteilt wurde (mitbeteiligte Partei: xxx, vertreten durch Dr. xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 05.04.2022, zu Recht: I. Die Beschwerden des xxx und d... mehr lesen...