Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.12.2018 beantragte die XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") die Zulassung eines XXXX (in Folge: " XXXX "). Dabei handle es sich um ein patentiertes neuartiges Tabakerzeugnis mit einem auf spezielle Weise verarbeiteten Tabak. Es sei Teil eines " XXXX " zum Erhitzen von Tabak, dem so genannten " XXXX " (" XXXX ", in Folge: " XXXX "). Das XXXX bestehe aus dem XXXX und einem elektrischen Tabakerhitzungsgerät, dem so genannten "XX... mehr lesen...